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Rechtsanwalt für Vertragsrecht im Bereich Immobilien in Dresden

Profitieren Sie von langjähriger Erfahrung.

Ein Vertrag ist schnell unterzeichnet – mit weitreichenden rechtlichen Verpflichtungen. Eine ausführliche Beratung durch unsere Kanzlei ist unverzichtbar, damit Sie bei der Vertragsunterzeichnung auf der sicheren Seite sind. Das Vertragsrecht mit dem Fokus auf Immobilien bildet einen der Tätigkeitsschwerpunkte unserer Kanzlei.

Unsere Leistungen im Vertragsrecht für Immobilien

Folgende Aufgaben übernehmen wir im Bereich Vertragsrecht / Immobilien:

  • Beratung zu Kaufverträgen für Immobilien und Grundstücks­(ver)käufen
  • Gestaltung von Kaufverträgen für Immobilien und Grundstücksverkäufe

Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch nach der Vertragsunterzeichnung als rechtlicher Beistand zur Seite, zum Beispiel, wenn der Vertragspartner seine verbindlichen Leistungen nicht erbringt.

Häufig gestellte Fragen zum Vertragsrecht / Schwerpunkt Immobilien

Was gehört zum Vertragsrecht im Bereich Immobilien?

Im Bereich Immobilien umfasst das Vertragsrecht eine Vielzahl von rechtlichen Regelungen und Vertragsarten, die mit dem Erwerb, der Nutzung, der Verwaltung oder der Veräußerung von Immobilien zusammenhängen. Zentrale Elemente sind der Kaufvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag, Bauträgervertrag, Grundstücksübertragungsvertrag und Maklervertrag.

Was ist bei einer Kündigung im Vertragsrecht zu beachten?

Grundsätzlich richtet sich die Kündigung eines Vertrags nach der im Vertrag vereinbarten Kündigungsfrist. Eine ordentliche Kündigung ist demnach nur innerhalb dieser Frist möglich. Außerhalb der vertraglich festgelegten Fristen kann eine Kündigung lediglich aus besonderen, gesetzlich anerkannten Gründen erfolgen. In solchen Fällen spricht man von einem Sonderkündigungsrecht. Ein Beispiel hierfür ist etwa das Sonderkündigungsrecht bei einer Mieterhöhung.

Wann ist der Rücktritt von einem Vertrag möglich?

Grundsätzlich ist jede Vertragspartei an den geschlossenen Vertrag gebunden. Unter bestimmten gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Voraussetzungen kann jedoch einer Partei ein Rücktrittsrecht zustehen. Dabei ist der Rücktritt vom Vertrag nicht mit dem Widerrufsrecht eines Verbrauchers gleichzusetzen.

Sie suchen einen Rechtsanwalt für Baurecht, Mietrecht oder Wohnungseigentumsrecht? Dann sind Sie bei uns ebenfalls richtig.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

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