Rechtsanwalt für Erbrecht / Bereich Immobilien in Dresden – ausführliche Beratung
Kanzlei für Erblasser, Erben und Pflichtteilsberechtigte.
Sie sind Immobilienbesitzer und möchten Ihr Erbe frühzeitig regeln? Oder haben Sie ein Objekt geerbt und wünschen eine Beratung zur Erbschaftssteuer? Dann steht Ihnen die Kanzlei Rechtsanwälte Kordas Emmerich in Dresden erfahren und kompetent zur Verfügung. Wir bieten Ihnen eine ausführliche erbrechtliche Beratung im Bereich Immobilien.
Aufgrund unserer langjährigen rechtsanwaltlichen Tätigkeit wissen wir, dass erbrechtliche Angelegenheiten oft mit Emotionen verbunden sind – sei es aufgrund der Trauer um den Angehörigen oder im Zusammenhang mit dem Erbe aufgekommener Familienstreitigkeiten. Wir sind vertrauensvoll an Ihrer Seite und sorgen dafür, dass Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind.
Unsere Leistungen hinsichtlich des Erbrechts mit Fokus auf Immobilien
Im Erbrecht mit Schwerpunkt auf Immobilien decken wir folgende Aufgaben ab:
- Gestaltung von Testamenten
- Durchführung der Testamentsvollstreckung
- Testamentsanfechtung
- erbrechtliche Beratung
- Pflichtteil
- Ausschluss von der Erbfolge
- Erbausschlagung
Wichtige Informationen zum Pflichtteil
Die Enterbung der nächsten Angehörigen bedarf keiner Begründung und kann zu Lebzeiten im Testament festgehalten werden. Im Falle einer Enterbung haben die nächsten Angehörigen – Kinder, Geschwister, Eltern und Ehepartner – jedoch grundsätzlich Anspruch auf einen Pflichtteil. Die Höhe des Pflichtteils beträgt 50 Prozent des gesetzlichen Erbteils.
Das Pflichtteilsrecht kann nur aus gravierenden, gesetzlich vorgegebenen Gründen entzogen werden, etwa, wenn der Pflichtteilsberechtigte dem Erblasser oder einer ihm nahestehenden Person nach dem Leben trachtet oder der Pflichtteilsberechtigte zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurde. Der Grund für die Entziehung des Pflichtteils muss in dem Testament festgehalten sein.
Häufig gestellte Fragen an den Rechtsanwalt für Erbrecht / Immobilien
Wie sieht die gesetzliche Reihenfolge beim Erben aus?
Zuerst sind die Erben erster Ordnung – eheliche und nichteheliche Kinder – an der Reihe. Sollten diese nicht vorhanden sein, sind die Erben zweiter Ordnung erbberechtigt: Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen. Es folgen die Erben dritter Ordnung (Großeltern und deren Abkömmlinge) und die Erben vierter Ordnung (Urgroßeltern und deren Abkömmlinge).
Wer erbt wie viel innerhalb der gesetzlichen Erbfolge?
Wenn es keinen Ehevertrag gibt und das Ehepaar in einer Zugewinngemeinschaft gelebt hat, erbt der Ehepartner 50 Prozent des Nachlasses. Die übrigen 50 Prozent werden unter den leiblichen und nicht leiblichen Kindern aufgeteilt.
Welche Besonderheiten liegen bei einer Erbschaft ohne Testament vor?
Hat der Verstorbene kein Testament und keinen Erbvertrag verfasst, gilt die gesetzliche Erbfolge.