Rechtsanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht / Schwerpunkt Immobilien in Dresden
Vertragsgestaltung und -prüfung.
Wenn zwei oder mehrere Parteien eine geschäftliche Beziehung eingehen, gilt das Handels- und Gesellschaftsrecht – das trifft auch auf Verbindlichkeiten im Bereich Immobilien zu.
Unsere Kanzlei steht Ihnen zuverlässig in sämtlichen Fragestellungen des Handels- und Vertragsrecht in Bezug auf Immobilien zur Verfügung, damit Ihre Rechte von Anfang an gewahrt sind.
Die Leistungen im Handels- und Gesellschaftsrecht / Schwerpunkt Immobilien
Wenden Sie sich für folgende Tätigkeiten an unsere Kanzlei:
- Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung (zum Beispiel Kauf-, Miet- und Pachtverträge für gewerbliche Immobilien)
- Beratung bei Immobilientransaktionen und Unternehmensbeteiligungen
- Unterstützung bei immobilienbezogenen Umstrukturierungen (etwa Fusion, Spaltung, Asset Deals)
- rechtliche Begleitung von Projektentwicklungen und Joint Ventures
- Beratung zur Haftungsreduzierung bei immobilienbezogenen Geschäften
- Erstellung und Prüfung von Gesellschaftsverträgen mit Immobilienbezug
- Beratung zu Compliance-Fragen im Immobilienmanagement
- Vertretung bei Gesellschafterkonflikten rund um Immobilienvermögen
Häufig gestellte Fragen zum Thema Handels- und Gesellschaftsrecht (Immobilien)
Welche Bereiche regelt das Handelsrecht?
Das Handelsrecht stellt einen speziellen Bereich des Zivilrechts dar und regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Kaufleuten. Es wird häufig als Sonderrecht für Kaufleute bezeichnet. Unterteilt ist es in privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Vorschriften. Die privatrechtlichen Regelungen betreffen insbesondere die rechtlichen Beziehungen des Kaufmanns zu seinen Geschäftspartnern. Die öffentlich-rechtlichen Vorschriften hingegen befassen sich unter anderem mit der Definition des Kaufmannsbegriffs sowie mit Regelungen aus dem Firmenrecht, dem Wettbewerbsrecht, dem Bankrecht und dem Börsenrecht.
Welche Themen umfasst das Gesellschaftsrecht?
Das Gesellschaftsrecht stellt einen Bestandteil des Zivil- und Handelsrechts dar. Es beschäftigt sich mit der rechtlichen Ausgestaltung und dem Vergleich der Normen, die für verschiedene Formen von Personenvereinigungen gelten. Zentrale Regelungsbereiche sind unter anderem die Gründung von Gesellschaften, deren Veräußerung sowie die Übertragung im Wege der Erbfolge.
Wie unterscheidet sich das Handelsrecht von dem Steuerrecht?
Im Handels- und Steuerrecht erfüllt die Bilanz unterschiedliche Zwecke und richtet sich an verschiedene Adressatenkreise. Die Steuerbilanz wird im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung erstellt und dient in erster Linie der Information des Finanzamts. Demgegenüber richtet sich die Handelsbilanz an externe Adressaten, wie beispielsweise Investoren, Gläubiger oder Geschäftspartner, und vermittelt ein Bild der finanziellen Lage, der Vermögensverhältnisse sowie der Ertragskraft des Unternehmens.
Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf!